Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.awigo.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 9b NBGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Die Leitlinien und das bestehenden Corporate Design lassen eine andersartige Darreichung aktuell nicht zu. Die Einbettung des Eye-Able Assists lassen eine nutzerspezifische Modifikation der Darstellung jederzeit zu. - Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Die Leitlinien und das bestehenden Corporate Design lassen eine andersartige Darreichung aktuell nicht zu. Die Einbettung des Eye-Able Assists lassen eine nutzerspezifische Modifikation der Darstellung jederzeit zu.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einer Seite gibt es ein 'object' Element ohne Beschriftung. Dieses kann beispielsweise Audios oder Videos enthalten. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. Eine barrierefreie Umsetzung der betreffenden Inhalte würde einen tiefgreifenden, strukturellen Umbau der zugrundeliegenden technischen Architektur erfordern. Die eingebetteten (Medien)Elemente sind tief in die bestehende Systemstruktur eingebunden.
- Eine nutzerspezifische Ausgabe der Inhalte in einfacher Sprache ist jederzeit möglich. Diese Funktion steht auf allen Seiten der Website zur Verfügung.
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Christoph van Kampen Niedersachsenstraße 19
49124 Georgsmarienhütte
christoph.van-kampen@awigo.de
05401 36 55 171
Unternehmenskommunikation
Schlichtungsstelle
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
0511 120 4010