Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH erstellt im Auftrag des Landkreises Osnabrück dieses Abfallwirtschaftskonzept.
Mit dem Abfallwirtschaftskonzept wird das Abfallwirtschaftsprogramm aus dem Jahre 1995 regelmäßig fortgeschrieben. Grundlage für die Struktur und den Inhalt ist der Leitfaden für die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen.
Die nächste Fortschreibung ist aktuell in Arbeit und wird in Kürze hier veröffentlicht.