Turnusgemäß wird, vorbehaltlich der Sitzung des Kreistages des Landkreises Osnabrück am 16.12.2024, zum 01. Januar 2025 eine neue Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osnabrück in Kraft treten. Weiterführende Informationen befinden sich in den Antworten zu den häufig gestellten Fragen.
Begriffsdefinitionen
Das zu deckende Kostenvolumen steigt laut den Kalkulationen von rund 37 Millionen Euro Gesamtkosten im Vorjahr auf rund 39 Millionen Euro für die Abfallentsorgung der Privathaushalte im Landkreis Osnabrück.
Dieser Kostenanstieg um 5,3 Prozent hat mehrere Ursachen, zum Beispiel:
Die Abfallgebühren setzen sich wie in den Vorjahren aus drei Bestandteilen zusammen:
Allgemeine Grundstücksgrundgebühr: verbrauchsunabhängige Gebühr, die die Grundkosten der Bereitstellung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur abdeckt.
Behälter- bzw. Sackgrundgebühr: ergibt sich aus den jeweiligen Volumen und Abfuhrrhythmen der Restabfallbehälter und –säcke; verbrauchs- oder mengenunabhängige Gebühr, die die fixen Kosten für die Restabfallsammlung und die Bereitstellung der Restabfallbehälter deckt.
Leistungsgebühr: verbrauchsabhängige Gebühr, die nach dem Volumen der Restmüll- und Bioabfallbehälter und der Anzahl der Abfuhren berechnet wird.
Die verbrauchsunabhängigen Gebührenbestandteile gewährleisten, dass bestimmte Fixkosten der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur von allen potenziellen Nutzern unabhängig von der tatsächlichen Nutzung getragen werden. Auf diese Weise wird allen Einwohnern im Landkreis Osnabrück ermöglicht, eine abfallwirtschaftliche Infrastruktur bei Bedarf zu nutzen. Die verbrauchsabhängigen Gebührenbestandteile berücksichtigen verursachungsgerecht die konkrete Benutzung der abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen und sollen zur Abfallvermeidung und richtigen Abfalltrennung motivieren.
Auf der Webseite der AWIGO (www.awigo.de) kann ab sofort die neue Gebührentabelle eingesehen werden. Zudem steht ein Gebührenrechner zur genauen Ermittlung der Gebührenpflicht auf www.awigo.de zur Verfügung. Des Weiteren steht für alle Rückfragen und weitere Informationen das AWIGO-Servicetelefon gerne unter der Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55 zur Verfügung. Gesprächszeiten: montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 08.30 bis 12.00 Uhr.
Uns ist bewusst, dass die Menschen in der Region nahezu überall mit Kostensteigerungen konfrontiert sind. Daher möchten wir es nicht versäumen, folgende Tipps mit an die Hand zu geben, mit denen der eine oder andere Haushalt Gebühren sparen kann:
Tipp 1: Abfallvermeidungstipps nutzen!
Der beste und günstigste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Ein bewusster Konsum, der möglichst wenig Abfall produziert, schont daher nicht nur Ressourcen, sondern auch den Geldbeutel. Ausführliche Tipps sowie ein Überblick über unsere Aktionsangebote zur Abfallvermeidung lassen sich hier abrufen: www.awigo.de/abfallvermeidung
Tipp 2: Restabfallvolumen reduzieren!
Die Erfassung und Entsorgung von Restabfall sind sehr kostenintensiv, weshalb sich durch möglichst wenig Restabfall und eine kleinere Mülltonne am Haushalt spürbar sparen lässt. Bewusst konsumieren, Abfall vermeiden und sorgfältig trennen hilft dabei, das Restabfallvolumen so gering wie möglich zu halten. Der Wechsel auf den nächstkleineren Behälter kann eine Ersparnis im Jahr ausmachen. Ein genauer Überblick lässt sich mit dem Gebührenrechner unter www.awigo.de verschaffen.
Der Landkreis Osnabrück hat den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsauftrag zu erfüllen. Das heißt, er muss den Bürgern im Osnabrücker Land durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Entsorgungssicherheit bieten. Durch den sogenannten Entsorgungsvertrag vom 23. November 2001 (hier der 5. Änderungsvertrag zum Entsorgungsvertrag) zwischen der Behörde und der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH nimmt die mittelbar 100-prozentige Tochtergesellschaft die Aufgabe des Landkreises Osnabrück wahr.
Demnach gehört es auch zum Aufgabenfeld der AWIGO, die Kosten der Abfallwirtschaft im Osnabrücker Land zu ermitteln. Die Aufwendungen der AWIGO für den öffentlich-rechtlichen Bereich sind maßgeblich für die Abfallgebühren der einzelnen Haushalte. Diese werden in einer Gebührensatzung festgeschrieben und von den Abgeordneten des Kreistages im Landkreis Osnabrück beschlossen.
Die niedersächsischen Gesetzesvorgaben sehen vor, dass Satzungen über kommunale Abgaben wie beispielsweise Abfallgebühren mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht angepasst werden müssen. Da die letzte und derzeit aktuelle Gebührensatzung zum 31. Dezember 2024 ausläuft, musste nun wieder kalkuliert und eine neue Gebührensatzung vorbereitet werden.
Die sogenannte preisrechtliche Kalkulation (LSP-Kalkulation) wird von einem externen Sachverständigen kontrolliert. Hier werden nur Kosten akzeptiert, die nach der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) ansatzfähig sind. Die Gebührenbescheide werden im Fall einer Klage vom Verwaltungsgericht ebenfalls auf Grundlage der LSP-Kalkulation überprüft.