Jährlich werden rund 12.000 Tonnen Sperrabfall im Landkreis Osnabrück eingesammelt. Die Abholung an den Haushalten ist kostenlos. Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Service Center erhalten Sie einen Abfuhrtermin. Die Abholung der nicht mehr benötigten Gegenstände erfolgt dann innerhalb von drei Wochen.
Im Landkreis können Sie Ihr Sperrgut auf zwei Arten entsorgen: Entweder Sie geben es auf einem unserer AWIGO-Recyclinghöfe ab (kostenpflichtig, nicht in Dissen möglich) oder wir holen es kostenfrei bei Ihnen zu Hause ab.
Damit wir den Platz auf den Sperrmüllfahrzeugen optimal für Sie planen können, legen Sie bitte fest, was und wieviel Sie von den nicht mehr benötigten Gegenständen zur Abholung anmelden möchten. Grundsätzlich verstehen wir unter Sperrmüll sperrige Abfälle privater Haushalte, die wegen der Größe (max. 2 Meter), des Gewichtes (max. 75 Kilogramm) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Die u.a. Gegenüberstellung macht deutlich, was als Sperrabfall an die Straße gestellt werden darf und was nicht.
Beachten Sie bitte: Dinge, die nicht zum Sperrmüll zählen, werden von den Müllwerkern nicht mitgenommen.
1 Kubikmeter entspricht einer Größe von 1 Meter Länge x 1 Meter Breite x 1 Meter Höhe.
Ihre Sperrabfälle werden in der Zeit von 06.00 bis 17.00 Uhr kostenlos bei Ihnen zu Hause abgeholt.
Wichtig ist, dass der Sperrmüll ab 06.00 Uhr auf öffentlichem Grund zur Abholung bereit steht!
Der von uns abzuholende Sperrmüll darf nicht auf Privatgrundstücken (dazu gehören auch Garagen, Carports, auf Anhängern) bereitgestellt werden, sondern muss leicht zugänglich und gut sichtbar direkt an der Straße stehen. Stapeln Sie die Abfälle bitte nicht meterhoch auf, damit die Müllwerker sie ungefährdet und möglichst einfach einladen können. Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Sperrmüll nicht durch parkende Autos und/oder von Sträuchern, Hecken bzw. Zäunen verdeckt wird.
In der Regel können Sie eine Sperrmüllabholung einmal pro Quartal, also vier mal im Jahr kostenlos bei uns zur Abholung anmelden.
Die kostenfreie Abholung an den Haushalten wird im Landkreis über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert, die jeder angeschlossene Privathaushalt zahlt. Geht ein Abholauftrag für Sperrmüll ein, wird dieser hinter der Adresse des Kunden hinterlegt. So lässt sich zweifelsfrei nachvollziehen, dass der Kunde die bestellte Sperrmüllabfuhr auch über die Abfallgebühr gezahlt hat.
Diese Kontrollmöglichkeit besteht auf den Recyclinghöfen nicht: Der angelieferte Sperrabfall könnte aus gewerblicher Nutzung oder aus Haushalten stammen, die nicht im Landkreis Osnabrück liegen. Die Sperrmüllgebühr auf den Recyclinghöfen stellt somit sicher, dass keine fremden oder gewerblichen Nutzer ihre Abfälle zu Lasten der Gebührenzahler im Landkreis entsorgen. Je teurer der Sperrmüll in angrenzenden Gebieten ist, desto größer ist der Anreiz zum Missbrauch.
Zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
Buchen Sie schnell und direkt Ihren Sperrmülltermin
Aufgrund des Versands der Gebührenbescheide herrscht aktuell ein hohes Anrufaufkommen im Service Center. Zu Spitzenzeiten ist es möglich, dass Anrufe von der ausgelasteten Telefonanlage abgewiesen und nicht durchgestellt werden können. Weiterhin kommt es zu längeren Wartezeiten in der Warteschleife.
Wir bitten um Geduld: Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Oder nutzen Sie unsere Onlineangebote: Viele Fragen zu den Gebührenbescheiden werden hier beantwortet. Außerdem stehen Ihnen für die Bestellungen von Abholkarten für gelbe Säcke oder von Terminen für unsere Abholdienste (Sperrmüll/Elektroschrott) Onlineformulare am Ende der jeweiligen Themenseite zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr AWIGO-Team